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   BGH, 08.07.1976 - II ZR 211/74   

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https://dejure.org/1976,2192
BGH, 08.07.1976 - II ZR 211/74 (https://dejure.org/1976,2192)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1976 - II ZR 211/74 (https://dejure.org/1976,2192)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1976 - II ZR 211/74 (https://dejure.org/1976,2192)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertretung einer Kommanditgesellschaft (KG) durch den namensidentischen Inhaber - Rechtsscheinshaftung des Inhabers einer Firma bei Namensidentität - Offenkundigkeitprinzip bei Umwandlung eines Unternehmens - Abgabe einer Willenserklärung im Namen einer Gesellschaft - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1976, 1084
  • DB 1976, 2350
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.1974 - II ZR 167/72

    Wirkung des Vertreterhandelns bei Verstoß gegen den Offenkundigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 08.07.1976 - II ZR 211/74
    Wie der Senat in der Entscheidung vom 18. März 1974 = BGHZ 62, 216 ausgeführt hat, kommt ein Vertrag, bei dem der eine Teil für den anderen erkennbar im Namen einer Firma auftritt, auch dann mit dem Inhaber dieser Firma zustande, wenn für den Vertragspartner nicht zu erkennen ist, daß nicht der Handelnde selbst der Firmeninhaber ist.

    Eine Rechtsscheinhaftung des Beklagten ergibt sich allerdings nicht bereits daraus, daß die KG ihrer Firma nicht den Zusatz "GmbH & Co." beigefügt hat, wozu sie an sich entsprechend § 4 Abs. 2 GmbHG, § 4 Abs. 2 AktG verpflichtet war (siehe das bereits erwähnte SenUrt. v. 18.3.74, BGHZ 62, 216, 226 f).

  • BGH, 08.03.1972 - VIII ZR 40/71

    Ersatzaussonderung und Kontokorrent

    Auszug aus BGH, 08.07.1976 - II ZR 211/74
    Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß der Anerkenntnisvertrag, der in der Übersendung des Kontoauszugs durch die Klägerin und der Bestätigung des sich daraus ergebenden Saldos zu sehen ist (vgl. BGHZ 58, 257, 260), nicht mit dem Beklagten persönlich, sondern mit der von ihm dabei vertretenen KG zustande gekommen ist.
  • BGH, 08.05.1972 - II ZR 170/69

    Geltendmachung einer Kaufpreisforderung - Inanspruchnahme eines persönlich

    Auszug aus BGH, 08.07.1976 - II ZR 211/74
    Unter diesen Umständen kann ein gegen den Inhalt des Handelsregisters geschaffener Rechtsschein nur dann beachtet werden, wenn die Berufung auf den Register Inhalt aus besonderen Gründen des Einzelfalls rechtsmißbrauchlich ist (SenUrt. v. 8.5, 72 - II ZR 170/69 = LM HGB § 15 Nr. 4; siehe dazu auch Stimpel, ZGR 1973, 89 ff; H. P. Westermann, Vertragsfreiheit und Typengesetzlichkeit im Recht der Personengesellschaften, 1970, S. 264 f).
  • BGH, 06.04.1987 - II ZR 101/86

    Rechtsfolgen der für den Geschäftspartner nicht erkennbaren Umwandlung einer

    Im vorliegenden Falle kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats noch hinzu, daß es rechtsmißbräuchlich ist, sich auf eine Haftungsbeschränkung zu berufen, wenn sie während einer festen Geschäftsverbindung erfolgt, ohne daß der Geschäftspartner auf die Änderung hingewiesen wird (vgl. Sen. Urt. v. 8. Mai 1972 - II ZR 170/69, WM 1972, 822; v. 8. Juli 1976 - II ZR 211/74, WM 1976, 1084, 1085; v. 6. Oktober 1977 - II ZR 4/77, WM 1977, 1405, 1406; BGH, Urt. v. 28. November 1980 - I ZR 159/78, WM 1981, 238, 239).
  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 101/03

    Fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Vertetungsmacht

    Denn die höchstrichterliche Rechtsprechung, daß das Vorhandensein einer ständigen Geschäftsverbindung in der Regel genügt, um die Berufung auf Veränderungen im Handelsregister als rechtsmißbräuchlich erscheinen zu lassen, wenn der Geschäftspartner auf die veränderten Verhältnisse nicht hingewiesen worden ist (BGH, Urt. v. 06.10.1977 - II ZR 4/77, MDR 1978, 210; Urt. v. 08.07.1976 - II ZR 211/74, WM 1976, 1084), gibt Veranlassung zu Überlegungen, ob die behaupteten dauernden Vertragsverhandlungen im Streitfall nicht auch eine Situation geschaffen haben, die der einer festen Geschäftsbeziehung vergleichbar ist, und ob es deshalb nicht nach Treu und Glauben Sache des Beklagten gewesen wäre, den Kläger über die Vertretungsverhältnisse aufzuklären.
  • BGH, 30.06.1983 - VII ZR 185/81

    Begriff der Abnahme eines Werks; Zulässigkeit einer Teilabnahme

    Die Umstände ergeben in einem solchen Fall, daß die Erklärungen an alle Betriebsinhaber gerichtet sind, gegebenenfalls an den allein genannten als Vertreter der übrigen Betriebsinhaber (BGHZ 62, 216, 220; 64, 11, 14; BGH, Urteil vom 8. Juli 1975 - II ZR 211/74 = WM 1976, 1084; Thiele in MünchKomm.
  • BGH, 06.10.1977 - II ZR 4/77

    Verringerung des Streitgegenstandes durch Zahlung eines Teils der Urteilssumme

    Denn die Rechtsgeschäfte, aus denen die Klägerin ihre Forderung herleitet, sind vor Erlaß der genannten Entscheidung und damit zu einer Zeit abgeschlossen worden, zu der noch niemand davon ausgehen konnte, jene Verpflichtung werde als solche erkannt und im Rechtsverkehr beachtet (vgl. auch das SenUrt. v. 8.7.1976 - II ZR 211/74, WM 1976, 1084, 1085).

    Wie der Senat in der Entscheidung LM HGB § 15 Nr. 4 und sodann nochmals in dem Urt. WM 1976, 1084 ausgeführt hat, kann ein Fall, in dem die Berufung auf § 15 Abs. 2 HGB treuwidrig ist, insbesondere dann gegeben sein, wenn während einer festen Geschäftsbeziehung der eine der Beteiligten seine Haftung beschränkt, in der Folgezeit aber gleichwohl unter unveränderter Benutzung der bisherigen Firmenbezeichnung seinem Geschäftspartner gegenüber in der gleichen Weise auftritt wie bisher, ohne diesen auf die veränderten Verhältnisse hinzuweisen.

    In dem Fall WM 1976, 1084 war vorgetragen worden, daß der Beklagte bei Verhandlungen über die Erhöhung des Umsatzes und des ihm eingeräumten Zahlungsziels besonders auf seine eigene Bonität hingewiesen habe.

  • BGH, 08.05.1978 - II ZR 97/77

    Publizität des Handelsregisters; persönliche Haftung der GmbH-Geschäftsführer

    Die entsprechende Anwendung des § 4 Abs. 2 GmbHG und des § 4 Abs. 2 AktG ist geboten, weil bei einer GmbH & Co., obwohl es sich bei ihr um eine Personengesellschaft handelt, ebenso wie bei der GmbH und bei der Aktiengesellschaft den Gläubigern nur eine beschränkte Vermögensmasse haftet und zum Schutz der Gläubiger diese Haftungsbeschränkung durch einen Zusatz in der Firma offenbart werden muß (vgl. BGHZ 62, 216, 226 f; BGHZ 65, 103, 105; BGH, Urt. v. 8.7.76 - II ZR 211/74 = WM 1976, 1084 u. v. 6.10.77 - II ZR 4/77 - WM 1977, 1405).

    In den Entscheidungen BGHZ 62, 216, BGH WM 1976, 1084 und WM 1977, 1405 war im Ergebnis eine Rechtsscheinhaftung wegen des fehlenden Zusatzes "GmbH & Co." nur deshalb nicht gegeben, weil bis zum Erlaß des zuerst genannten Urteils vom 18. März 1974 weder von den Registergerichten noch von der Rechtsprechung der Zusatz "GmbH & Co." gefordert wurde und die zu beurteilenden Rechtsgeschäfte jeweils vor diesem Tage abgeschlossen worden waren.

  • BGH, 27.04.1983 - VIII ZR 328/81

    Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Vertragspartnerschaft der Inhaberin eines

    Die aus der Firmenbenennung und dem Vertragsgegenstand ersichtlichen Umstände ergeben in einem solchen Fall, daß die Erklärung des Unterzeichnenden im Namen des Firmeninhabers abgegeben sein soll (BGHZ 62, 216, 218 ff. mit zust. Anm. H.P. Westermann, JZ 1975, 327 [BGH 18.03.1974 - II ZR 167/72]; BGHZ 64, 11, 14 ff.; BGH, Urteil vom 8. Juli 1976 - II ZR 211/74 = WM 1976, 1084; MünchKomm/Thiele, § 164 Rdn. 20 und 24; BGB-RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 164 Rdn. 5 und 8, jeweils m.w.N.).

    Soweit der Bundesgerichtshof in Fällen der unterlassenen Mitteilung über die Umwandlung einer Einzelfirma in eine beschränkt haftende Gesellschaft eine Rechtsscheinhaftung des früheren Alleininhabers und späteren geschäftsführenden Gesellschafters der Komplementär-GmbH für grundsätzlich möglich gehalten (BGHZ 62, 216, 230) oder bejaht hat (BGH, Urteil vom 8. Juli 1976 aaO), lag der Haftungsgrund in einer Verletzung firmenrechtlicher Bestimmungen über die Beifügung eines das Gesellschaftsverhältnis klarstellenden Zusatzes bei der Zeichnung von rechtsgeschäftlichen Erklärungen (z.B. nach § 4 GmbHG).

  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 214/75

    Alleinvertrieb von Backwaren für Westdeutschland - Fremdbezug an

    Erst in mehreren Entscheidungen aus jüngerer Zeit hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs sich zu dem Grundsatz bekannt, daß in Fällen der vorgenannten Art im Interesse des Gläubigerschutzes dem Rechtsschein der registerlichen Eintragung (§ 15 Abs. 2 HGB) eine Grenze gesetzt sein muß (vgl. Urteile vom 8. Mai 1972 - II ZR 170/69 - WM 1972, 822 = LM HGB § 15 Nr. 5 = NJW 1972, 1418; vom 8. Juli 1976 - II ZR 211/74 = WM 1976, 1084; vom 6. Oktober 1977 - II ZR 4/77 = WM 1977, 1405).
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